Gebührenzahlung

Die Gebührenzahlung [→ Entrichtung von Gebühren] bezeichnet die Überweisung von fälligen Beträgen an das Europäische Patentamt (EPA) für Dienstleistungen oder Verfahrensschritte im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens, wie Anmelde-, Prüfungs- oder Aufrechterhaltungsgebühren.

siehe auch

Gebühren
Finanzielle Beträge, die für verschiedene Verfahrensschritte wie die Anmeldung, Prüfung, Erteilung und Aufrechterhaltung europäischer Patente an das Europäische Patentamt entrichtet werden müssen.