Amtsblatt Juni 2020, A80 → Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Juni 2020 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind
Amtsblatt Dezember 2015, A104 → Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 23. November 2015 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind
Amtsblatt Januar 2014, A6 → Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 12. Dezember 2013 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind
Im Rahmen der Zuständigkeit der Prüfungsabteilungen des EPA werden auch Bedienstete, die keine technisch vorgebildeten oder rechtskundigen Prüfer sind (Formalsachbearbeiter), mit der Wahrnehmung bestimmter Geschäfte der Prüfungsabteilungen betraut.1)
Vom 1. Mai 2010 an können Telefonanrufe bei Formalsachbearbeitern zur Nutzerunterstützung des EPA weitergeleitet werden, falls der angerufene Mitarbeiter nicht erreichbar ist.2)