Am 13. Dezember 2005 hat Griechenland als fünfzehnter Staat seine Ratifikationsurkunde zur Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens (Revisionsakte) hinterlegt.1)
Das revidierte Europäische Patentübereinkommen (EPÜ 2000) tritt nach Artikel 8 (1) der Revisionsakte zwei Jahre nach Hinterlegung der fünfzehnten Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde oder am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde durch den Staat, der diese Förmlichkeit als letzter aller Vertragsstaaten vornimmt, in Kraft. Folglich wird das EPÜ 2000 spätestens am 13. Dezember 2007 in Kraft treten.2)
Die Staaten, die das EPÜ 2000 im Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens weder ratifiziert haben noch ihm beigetreten sind, gehören ab diesem Zeitpunkt dem Europäischen Patentorganisation nicht mehr an.3)