Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Juni 2017 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung
Die Einreichung in elektronischer Form nach Artikel 1 des oben genannten Beschlusses vom 9. Mai 2018 hat anhand von Version 5.10 (Build 5.0.10.160) oder einer späteren Version der EPA-Software für die Online-Einreichung zu erfolgen.
Die elektronische Einreichung mittels einer früheren Version als Version 5.10 (Build 5.0.10.160) wird vom empfangenden Server des Amts nach Inkrafttreten dieses Beschlusses nicht mehr entgegengenommen.
Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses tritt der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Juni 2017 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung (ABl. EPA 2017, A59) außer Kraft.
Dieser Beschluss tritt am 4. November 2019 in Kraft.