Einnahmen und Rücklagen

Artikel 38 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die eigenen Mittel der Organisation alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation umfassen.

Artikel 38 (1) EPÜ

Eigene Mittel der Organisation sind: a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;

siehe auch

Artikel 38 EPÜ → Eigene Mittel der Organisation
Beschreibt die eigenen Mittel der Organisation.