Artikel 38 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die eigenen Mittel der Organisation alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation umfassen.
Eigene Mittel der Organisation sind: a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;
Artikel 38 EPÜ → Eigene Mittel der Organisation
Beschreibt die eigenen Mittel der Organisation.