http://www.european-patent-office.org/legal/anc_reg/de/index.htm
Zweck der Mitteilungen des EPA ist es, eine Richtschnur vorzugeben und so im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit für Anmelder in bestimmten Fällen eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften durch die erste Instanz sicherzustellen.1)
Deshalb sind solche Durchführungsvorschriften von der ersten Instanz anzuwenden, sofern sie nicht nachweislich gegen das EPÜ verstoßen.2)