Artikel 164 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, welche Dokumente Bestandteil des Übereinkommens sind.
Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll, das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sowie das Personalstandsprotokoll sind Bestandteile des Übereinkommens.
Artikel 164 EPÜ → Ausführungsordnung und Protokolle
Regelt die Ausführungsordnung und die Protokolle, die Bestandteil des Übereinkommens sind.