Bestandteile des Übereinkommens

Artikel 164 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, welche Dokumente Bestandteil des Übereinkommens sind.

siehe auch

Artikel 164 EPÜ → Ausführungsordnung und Protokolle
Regelt die Ausführungsordnung und die Protokolle, die Bestandteil des Übereinkommens sind.