Artikel 31 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat bei seinen Beratungen die deutsche, englische und französische Sprache verwendet.
Der Verwaltungsrat bedient sich bei seinen Beratungen der deutschen, englischen und französischen Sprache.
Artikel 31 EPÜ → Sprachen des Verwaltungsrats
Beschreibt die Sprachenregelungen für die Beratungen und Dokumente des Verwaltungsrats.