Behandlung des Beitritts als Einspruch

Artikel 105 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass ein zulässiger Beitritt als Einspruch behandelt wird.

Artikel 105 (2) EPÜ

Ein zulässiger Beitritt wird als Einspruch behandelt.

siehe auch

Artikel 105 EPÜ → Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers
Regelt den Beitritt eines vermeintlichen Patentverletzers zum Einspruchsverfahren.