Bearbeitungsstand einer Akte

Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. August 2016 über die Behandlung von Anfragen zum Bearbeitungsstand von Akten

In bestimmten Fällen kann es für die Beteiligten an Verfahren vor dem EPA von Interesse sein, sich nach dem Bearbeitungsstand einer Akte zu erkundigen, um so zu erfahren, wann mit dem nächsten verfahrensrechtlichen Schritt des Amts zu rechnen ist.1)

siehe auch

Akten

1)
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. August 2016 über die Behandlung von Anfragen zum Bearbeitungsstand von Akten