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Arten von Abbuchungsaufträgen und zulässige Wege der Einreichung

Nr. 5.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erklärt die verschiedenen Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Einreichungswege.

Nr. 5.1 VLK

5.1.1 Die Belastung des laufenden Kontos erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines vom Kontoinhaber oder vom bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten elektronischen Abbuchungsauftrags. Die Unterschrift kann mittels alphanumerischer Signatur, Faksimile-Signatur sowie unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur erfolgen oder, wenn die Zahlung über die Online-Gebührenzahlung oder die Zentrale Gebührenzahlung im Rahmen der Online-Dienste erfolgt, durch Authentifizierung per Smartcard.

Beim Abbuchungsauftrag kann es sich handeln um:

  1. einen Abbuchungsauftrag für einzelne Gebühren für eine oder mehrere Anmeldungen, d. h. einen Einzel- oder einen Sammelabbuchungsauftrag oder
  2. einen automatischen Abbuchungsauftrag für eine bestimmte europäische oder internationale Patentanmeldung, mit dem das EPA zur automatischen Abbuchung von anfallenden Verfahrensgebühren ermächtigt wird.

5.1.2 Der Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen:

  1. über die Online-Einreichung des EPA oder die Online-Einreichung (CMS) mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E, 2300E oder 1038E oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E oder 1038E;
  2. über die Online-Einreichung des EPA oder PCT-SAFE, das CMS oder ePCT unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung oder Online-Einreichung 2.0 unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung mit den Formblättern PCT/RO/101 und PCT/IPEA/401;
  3. über die Online-Gebührenzahlung oder die Zentrale Gebührenzahlung im Rahmen der Online-Dienste.

5.1.3 Abbuchungsaufträge, die auf anderem Weg, z. B. auf Papier, per Fax, über die Web-Einreichung oder in einem anderen Format, etwa als PDF-Anhang oder über das Anmerkungsfeld der Online-Formblätter eingereicht werden, sind ungültig und werden daher nicht ausgeführt. Das EPA teilt dies dem Verfahrensbeteiligten als Serviceleistung mit. Die Rechtsfolge der Einreichung eines ungültigen Abbuchungsauftrags ist unter Nummer 5.4.2 dargelegt.

siehe auch

Nr. 5 VLK → Belastung des laufenden Kontos
Beschreibt die Bedingungen und Verfahren zur Belastung des laufenden Kontos mit Gebühren, die in Verbindung mit europäischen und PCT-Verfahren an das EPA zu entrichten sind.