Nr. 7.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Wege der Einreichung.
Die Belastung des laufenden Kontos erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines vom Kontoinhaber oder vom bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten oder authentifizierten elektronischen Abbuchungsauftrags. Beim Abbuchungsauftrag kann es sich handeln um:
- Einzel- oder Sammelabbuchungsaufträge, - Automatische Abbuchungsaufträge.
Der Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen:
- Über die Zentrale Gebührenzahlung, - Über MyEPO Portfolio, - Über die Online-Einreichung des EPA mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E, 2300E oder 1038E oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E, 2300E, 3002E oder 1038E, - Über die Online-Einreichung des EPA oder ePCT unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern PCT/RO/101 und PCT/IPEA/401.
Nr. 7 VLK → Belastung des laufenden Kontos
Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.