Anwendung der Regeln auf nachgereichte Unterlagen

Regel 50 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 auf Schriftstücke anzuwenden sind, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen.

Regel 50 (1) EPÜ

Die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 sind auf Schriftstücke, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen, anzuwenden. Regel 49 Absatz 2 ist ferner auf die in Regel 71 genannten Übersetzungen der Patentansprüche anzuwenden.

Die Vorschriften der Regeln 49 und 50 EPÜ enthalten Formanforderungen an die Anmeldungsunterlagen, die deren Lesbarkeit, Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit, sicherstellen und zugleich deren elektronische Weiterverarbeitung (insbesondere durch Einscannen) ermöglichen sollen. Diese Ziele dienen sowohl dem Interesse des Amtes an einer reibungslosen Abwicklung des Dokumentenverkehrs, als auch dem Interesse der Öffentlichkeit an rasch wahrnehmbaren und eindeutigen Informationen über den Inhalt der elektronischen Akte betreffend das Erteilungsverfahren. Im Hinblick auf die Gewährleistung dieser Interessen nehmen sie auch eine gewisse, mit der Erfüllung der Formerfordernisse einhergehende Belastung der Anmelder in Kauf. Das Vorhandensein einer adäquaten Büroeinrichtung der Anmelder zur Erstellung der im Erteilungsverfahren ein- und nachgereichten Schriftstücke wird dabei vorausgesetzt. Der Vergleich von Regel 50 (1) und 50 (2) EPÜ, sowie der Hinweis auf den „verbindlichen Text“ im zweiten Halbsatz von Regel 49 (12) EPÜ zeigen ein gesteigertes Interesse an Eindeutigkeit und Klarheit hinsichtlich der potentiell später zur Erstellung der Patentschrift heranzuziehenden Anmeldungsunterlagen gegenüber anderen Aktenbestandteilen.1)

siehe auch

Regel 50 EPÜ → Nachgereichte Unterlagen
Legt fest, dass die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 auf Schriftstücke anzuwenden sind, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen.

1)
T 0037/12, Entscheidung vom 2.10.2014 - Handschriftliche Änderungen in der mündlichen Verhandlung