Anspruchsmerkmale

Anspruchsmerkmale sind die einzelnen technischen oder funktionalen Elemente eines Patentanspruchs, die den Schutzumfang der Erfindung definieren. Sie können aus strukturellen (räumlich-körperlichen) [→ strukturelle Merkmale] und/oder funktionalen Merkmalen bestehen.

Die Anspruchskategorie und die technischen Merkmale definieren den Anspruchsgegenstand und bestimmen den Schutzbereich.1)

siehe auch

Artikel 84 EPÜ → Patentansprüche

1)
siehe G 2/88, ABl. 1990, 93