Artikel 14 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Amtssprachen des Europäischen Patentamts Deutsch, Englisch und Französisch sind.
Die Amtssprachen des Europäischen Patentamts sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Artikel 14 EPÜ → Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke
Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.