Amtssprachen des Europäischen Patentamts

Artikel 14 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Amtssprachen des Europäischen Patentamts Deutsch, Englisch und Französisch sind.

Artikel 14 (1) EPÜ

Die Amtssprachen des Europäischen Patentamts sind Deutsch, Englisch und Französisch.

siehe auch

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke
Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.