Weitere Änderungen können nur mit Zustimmung der Prüfungsabteilung vorgenommen werden.
Regel 137 (1) EPÜ → Verbot der Änderung während des Rechercheverfahrens
Regel 137 (2) EPÜ → Änderungen nach Erhalt des europäischen Recherchenberichts
Regel 137 (4) EPÜ → Formale Erfordernisse an Änderungen
Regel 137 (5) EPÜ → Verbot der Änderung auf uneinheitliche oder nicht recherchierte Gegenstände
Regel 137-140 → Änderungen und Berichtigungen
Artikel 123 EPÜ → Änderung der europäischen Patentanmeldung