Insolvenzverfahren

§ 30 (2) DPMAV

Dem Antrag auf Eintragung eines Insolvenzverfahrens in das Register sind die erforderlichen Nachweise beizufügen.

§ 30 (1) DPMAV → Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

siehe auch

DPMAV → DPMAV