Behörden für den Schutz geistigen Eigentums

Die Behörden für den Schutz geistigen Eigentums [→ Geistiges Eigentum] sind staatliche oder zwischenstaatliche Institutionen, die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Patenten, Marken, Designs und anderen immateriellen Gütern verantwortlich sind.

DPMA → Deutsches Patent- und Markenamt
Zentrale Behörde in Deutschland für den Schutz von Patenten, Marken, Designs und Gebrauchsmustern. Es erteilt Patente, registriert Marken und Designs und verwaltet entsprechende Schutzrechte.

EPA → Europäisches Patentamt
Behörde für die Erteilung europäischer Patente. Es ermöglicht Unternehmen und Erfindern, mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz in mehreren europäischen Ländern zu erhalten. Es arbeitet auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).

EUIPO → Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Ist für die Verwaltung des Schutzes von Marken und Designs in der Europäischen Union zuständig. Es bietet eine zentrale Registrierung für den Schutz von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

WIPO → Weltorganisation für geistiges Eigentum
Zwischenstaatliche Organisation der Vereinten Nationen, die den weltweiten Schutz geistigen Eigentums fördert, internationale Abkommen überwacht und Dienstleistungen zur Registrierung von Patenten, Marken und Designs anbietet.

siehe auch

Geistiges Eigentum
Beschreibt die durch den gewerblichen Rechtsschutz geschützten absoluten Rechte an immateriellen Gütern.