Inkrafttreten

§ 49 ArbNErfG

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.

siehe auch

ArbnErfG, Vierter Abschnitt → Übergangs- und Schlussbestimmungen
Regelt die Übergangsbestimmungen und das Außerkrafttreten von Vorschriften im Rahmen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen.