====== Zwischenstaatliche Einrichtung ====== Eine zwischenstaatliche Einrichtung ist eine Organisation, in der souveräne Staaten zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene vereint sind, ohne dabei Hoheitsrechte an die Einrichtung abzugeben, sodass Entscheidungen grundsätzlich nur durch die Zustimmung aller beteiligten Staaten wirksam werden. Eine zwischenstaatliche Einrichtung basiert auf der freiwilligen Zusammenarbeit souveräner Staaten ohne Abgabe von Hoheitsrechten, während eine [[supranationale Einrichtung]], wie beispielsweise die [[EU:Europäische Union]], über eigene Entscheidungsbefugnisse verfügt, deren Beschlüsse für die Mitgliedstaaten verbindlich und übernational durchsetzbar sind. Art. 24 (1) GG -> [[Grundrecht:Zwischenstaatliche Einrichtungen]] \\ Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. Ein Beispiel für eine zwischenstaatliche Einrichtung ist die [[EP:Europäische Patentorganisation]] (EPO), die durch das [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäische Patentübereinkommen]] (EPÜ) gegründet wurde und für die Erteilung [[EP:europäisches Patent|europäischer Patente]] zuständig ist. ===== siehe auch ===== -> [[Völkerrecht]] \\ Ein System von Rechtsnormen, das die Beziehungen und das Verhalten von Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten auf internationaler Ebene regelt.