======= Zuständigkeit (§§ 13, 14 UWG) ======= Es herrscht eine ausschließliche [[Verfahrensrecht:sachliche Zuständigkeit]] der Landgerichte in Abhängigkeit vom Firmensitz des Beklagten bzw. dem Verursachungsort der Verletzung ([[Verfahrensrecht:örtliche Zuständigkeit]]).