====== Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ====== Die Vorschrift des § 73 Abs. 7 SGB V, die für Vertragsärzte ein Verbot der Zuweisung von Versicherten gegen Entgelt enthält, und die Verweisung auf diese Vorschrift in § 33 Abs. 2 und 3 Ärzte-ZV sind erst am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.((BGH, Beschl. v. 14. Januar 2016, I ZB 8/15)) ===== siehe auch =====