====== Zinsen auf die Abmahnkosten ====== Zinsen auf die [[Abmahnkosten]] kann die Klägerin gemäß § 247 BGB lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Da die Abmahnung kein Rechtsgeschäft ist, kommt der höhere Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB nicht in Betracht. ===== siehe auch ===== -> [[Abmahnkosten]]