====== Wettbewerbswidrige Handlung ====== Eine wettbewerbswidrige Handlung im Sinne des [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb|Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb]] (UWG) ist eine [[geschäftliche Handlung]] (§ 2 (1) Nr. 2 UWG), die gegen die guten Sitten im [[Wettbewerb]] verstößt und dadurch die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar beeinträchtigt [§ 3 UWG-> -> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]]]. ===== siehe auch ===== § 3 UWG -> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]] \\ Regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.