====== Wettbewerbsrecht ====== Das Wettbewerbsrecht ist der Teil des Wirtschaftsrechts, der die fairen und lauteren Regeln für den Wettbewerb zwischen Unternehmen regelt und schützt. Es besteht aus dem [[Kartellrecht:Kartellrecht]] und dem [[Lauterkeitsrecht]] (auch bekannt als UWG -> [[Wettbewerbsgesetz]], oder [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]]). Das [[Kartellrecht:Kartellrecht]] zielt darauf ab, monopolistische Strukturen und Absprachen zwischen Unternehmen zu verhindern, die den freien Wettbewerb einschränken. Es befasst sich mit der Kontrolle von Marktbeherrschung, Fusionen und Absprachen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Das [[Lauterkeitsrecht]] regelt den fairen Umgang zwischen Unternehmen und schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken wie Täuschung, Irreführung, aggressiven Marketingmethoden und Nachahmung. Das UWG dient auch dem Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und anderen Marktteilnehmern vor unfairen Handlungen. ===== siehe auch ===== UWG -> [[Wettbewerbsgesetz]] \\ Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.