====== Wettbewerbliche Eigenart einer Sachgesamtheit ====== Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt.((BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11 - Sandmalkasten; m.V.a. Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen)) Bei der Beurteilung der Frage nach dem Gegenstand des ergänzenden wettbe-werbsrechtlichen Leistungsschutzes ist von der Verkehrsauffassung auszugehen. Von ihr hängt es ab, ob nur ein vollständiges Produkt oder auch Teile dieses Produkts geschützte Erzeugnisse sein können.((BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11 - Sandmalkasten; m.V.a. Sambuc in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 23)) Ebenso bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, ob eine Gesamtheit von Erzeugnissen Schutz genießt, weil ihr als solche wettbewerbliche Eigenart zukommt. Dies kommt insbesondere im Hinblick auf Produkte und die mit ihnen funktional zusammenhängenden Zubehörstücken in Betracht.((BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11 - Sandmalkasten)) So kann nach der Rechtsprechung des Senats eine aus Puppen und für eine bestimmte Spielsituation passendem Zubehör bestehende Ausstattung wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen.((BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 I ZR 326/01, GRUR 2005, 166, 168 = WRP 2005, 88 Puppenausstattungen)) Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Idee, für eine bestimmte Spielsituation ein Produkt mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs grundsätzlich keinen Schutz genießen kann. Als herkunftshinweisend kann jedoch die besondere Gestaltung oder eine besondere Kombination der Merkma-le angesehen werden.((BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11 - Sandmalkasten; m.V.a. BGH, GRUR 2005, 166, 169 Puppenausstattung)) ===== siehe auch ===== -> [[Wettbewerbliche Eigenart ]]