====== Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung ====== **Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 2** Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [-> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]]] ist die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung; ===== siehe auch ===== § 3 (3) UWG -> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]] \\ Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.