====== Vertragshändler ====== Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante [[Irreführung]].((BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 170/08 - Ford-Vertragspartner)) ===== siehe auch =====