====== Versuchter Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ====== **§ 17 (3) UWG** Der Versuch [-> [[Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen]], -> [[Unbefugtes Erlangen von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen]]] ist strafbar. ===== siehe auch ===== § 17 (1) UWG -> [[Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen]] \\ § 17 (2) UWG -> [[Unbefugtes Erlangen von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen]] \\