====== Verbraucheransprüche ====== Das [[Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten]] (VDuG) ermöglicht klageberechtigten Stellen, sogenannte Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern gegen Unternehmer zu erheben, um Verbraucherinteressen effektiv zu bündeln und durchzusetzen. Es zielt darauf ab, die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf unlautere Geschäftspraktiken und Verstöße gegen das Verbraucherrecht. Da es den Wettbewerb schützt, indem es faire Geschäftspraktiken fördert und Verbraucher vor Täuschung und Missbrauch bewahrt, ist es Teil des [[Wettbewerbsrecht|Wettbewerbsrechts]]. ===== siehe auch ===== VDuG -> [[Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten]] \\ Stärkt die kollektive Rechtsverfolgung von [[Verbraucheransprüche|Verbraucheransprüchen]].