====== Unzutreffender Eindruck der Verkehrsfähigkeit von Waren oder Dienstleistungen ====== **Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 9** Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [-> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]]] ist die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, eine Ware oder Dienstleistung sei verkehrsfähig; ===== siehe auch ===== § 3 (3) UWG -> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]] \\ Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.