====== Unzutreffende Angaben über kostenlose Angebote ====== **Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 21** Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [-> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]]] ist das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind; ===== siehe auch ===== § 3 (3) UWG -> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]] \\ Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.