====== Unzulässige geschäftliche Handlung ====== § 3 UWG [-> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]]] regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind. ===== siehe auch ===== § 3 UWG -> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]] \\ Regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.