====== Unwahre Angabe über die Billigung eines Verhaltenskodex ====== **Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 3** Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [-> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]]] ist die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt; ===== siehe auch ===== § 3 (3) UWG -> [[Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern]] \\ Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.