====== Unternehmen ====== Der Unternehmensbegriff im [[Wettbewerbsrecht]] bezieht sich auf eine wirtschaftliche Einheit, selbst wenn diese aus mehreren juristischen Personen besteht.((EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-97/08 P, Akzo Nobel u.a. / Kommission)) Die wirtschaftliche Einheit kann sich nicht nur auf Marktverhalten im engeren Sinne (Preisstrategie, Vertrieb) beziehen, sondern umfasst auch weitere wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Verbindungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.((EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-97/08 P, Akzo Nobel u.a. / Kommission)) Dies bedeutet, dass nicht nur Preis- und Vertriebsentscheidungen, sondern auch Organisationsstruktur und strategische Kontrolle durch die Muttergesellschaft Indizien für eine wirtschaftliche Einheit sind.((EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-97/08 P, Akzo Nobel u.a. / Kommission)) ===== siehe auch ===== -> [[Muttergesellschaft]]