====== Unterlassungsantrag ====== Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot gerade der bestimmten - als rechtswidrig angegriffenen - Verhaltensweise (Verletzungsform), die der Kläger in seinem Antrag sowie seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat.((BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 235/03 - Anschriftenliste; m.V.a. BGH, Urt. v. 2.7.1998 - I ZR 77/96, GRUR 1999, 272, 274 = WRP 1999, 183 - Die Luxus-klasse zum Nulltarif)) Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt damit den Inhalt des Klagebegehrens. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Unterlassungsantrag ]] (Verfahrensrecht)