====== Unlautere geschäftliche Handlung ====== Eine unlautere geschäftliche Handlung [§ 2 (1) Nr. 2 UWG -> [[Geschäftliche Handlung]]] ist ein [[wettbewerbswidriges Verhalten]] im [[geschäftlicher Verkehr|geschäftlichen Verkehr]], das gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten im Wettbewerb verstößt und darauf abzielt, sich durch unfaire Mittel Vorteile zu verschaffen. ===== siehe auch ===== § 2 (1) Nr. 2 UWG -> [[Geschäftliche Handlung]] \\ Definiert eine geschäftliche Handlung als jedes Verhalten einer Person zugunsten eines Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen zusammenhängt.