====== Transparenzgebot ====== Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der UWG-Reform ausdrücklich gegen ein allgemeines Transparenzgebot entschieden((vgl. Begr. zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487, S. 19 f.)). Er hat vielmehr Informationspflichten bei Verkaufsförderungsmaßnahmen und Preisausschreiben oder Gewinnspielen in § 4 Nr. 4 und Nr. 5 UWG vorgesehen und in § 5 Abs. 2 Satz 2 UWG anerkannt, dass das Verschweigen einer Tatsache [[Irreführende Werbung|irreführend]] sein kann. Das Transparenzgebot ist in § 4 Nr. 3, 4 und 5 kodifiziert. * [[Verschleierung des Werbecharakters]] (§ 4 Nr. 3 UWG) * [[Verkaufsförderungsmaßnahmen]] (§ 4 Nr. 4 UWG) * [[Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter]] (§ 4 Nr. 5 UWG) Beispielfall: [[BGH - Saftladen]] ===== siehe auch ===== * [[Beispiele unlauteren Wettbewerbs]] (§ 4 UWG)