====== Strafbare Werbung ====== § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 2004 behandelt strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit [[irreführende Werbung|irreführender Werbung]] und [[Schneeballsystem|Schneeballsystemen]] und sieht Freiheits- oder Geldstrafen für entsprechende Verstöße vor. § 16 (1) UWG_2004 -> [[Strafe auf irreführende Werbung]] \\ Wer durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird bestraft. § 16 (2) UWG_2004 -> [[Schneeballsysteme im geschäftlichen Verkehr]] \\ Die Veranlassung von Verbrauchern zu entsprechenden Geschäftspraktiken durch Versprechen besonderer Vorteile wird bestraft. ===== siehe auch ===== UWG, Kapitel 4 -> [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb#Kapitel 4: Straf- und Bußgeldvorschriften|Straf- und Bußgeldvorschriften]] \\ Sieht Strafen für irreführende Werbung und die Förderung unzulässiger Verkaufsstrategien wie Schneeballsysteme vor.