====== Sklavische Nachahmung ====== Die unmittelbare Leistungsübernahme wird als sklavische Nachahmung bezeichnet und umfasst identische [-> [[Identische Nachahmung]]] und fast-identische Nachahmung [-> [[nahezu identische Nachahmung]]], d.h. Nachahmungen bei denen keine eigenständige Leistung erbracht wird (Abkupfern). Die sklavische Nachahmung ist i.d.R. sittenwidrig, außer sie besitzt wettbewerbliche Eigenart. ===== siehe auch ===== -> [[Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers]] § 4 Nr. 3 WUG -> [[Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz]]