====== Schadensersatzpflicht gegenüber Mitbewerbern ====== **§ 9 (1) UWG** Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. ===== siehe auch ===== § 9 (1) UWG -> [[Schadensersatz]] \\ Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.