====== Regelung der Preisangabe für Waren und Leistungen ====== § 1 (1) der [[Preisangabenverordnung]] (PAngV) regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. **§ 1 (1) PAngV** Diese Verordnung regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. ===== siehe auch ===== § 1 PAngV -> [[Anwendungsbereich und Grundsatz|Anwendungsbereich; Grundsatz]] \\ Legt den Anwendungsbereich der Verordnung fest und beschreibt die grundlegenden Prinzipien für die Angabe von Preisen.