====== Rechtsfolgen bei Wettbewerbsverstößen ====== * [[Privatrecht:Beseitigungsanspruch]] * [[Privatrecht:Unterlassungsanspruch]] * [[Privatrecht:Auskunftsanspruch]] * [[Schadensersatz]] * [[Gewinnabschöpfung]] Aus dem kollektivrechtlichen Schutz des lauteren Wettbewerbs ergibt sich, dass das UWG keine Ausschließlichkeitsrechte begründet. § 823 BGB ist daher nicht anwendbar. Der Unternehmer haftet auch für Mitarbeiter und Beauftragte.