====== Preisgarantien ====== Eine Preisgarantie, die lediglich die abstrakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Gesichtspunkt der [[Gezielte Behinderung|gezielten Behinderung]] von Mitbewerbern [[unlautere Wettbewerbshandlung]], wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewerbern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.((BGH, Urt. v. 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06 - Küchentiefstpreis-Garantie; Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger)) ===== siehe auch ===== * [[Gezielte Behinderung]]