====== Ordnungswidrigkeit ====== Ein Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 kann - auch wenn er als Ordnungswidrigkeit sanktioniert ist - als [[Wettbewerbsverstoß]] verfolgt werden. ===== siehe auch ===== -> [[Wettbewerbsrecht:Wettbewerbsrecht]]