====== Mehrdeutige Angaben ====== Der Werbende muss im Fall der Mehrdeutigkeit seiner Werbeaussage die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen.((BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport; m.w.N.))) ===== siehe auch ===== § 5 (1) S. 1 UWG -> [[Irreführende geschäftliche Handlungen]]