====== Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern ====== **§ 3 (3) UWG** Die im Anhang dieses Gesetzes [UWG -> [[Wettbewerbsgesetz]]] aufgeführten [[geschäftliche Handlung|geschäftlichen Handlungen]] gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig. § 3 Abs. 3 UWG bezieht sich auf eine Liste von [[geschäftliche Handlungen|geschäftlichen Handlungen]], die gegenüber [[Verbraucher|Verbrauchern]] unter allen Umständen als unlauter gelten und daher stets unzulässig sind. Diese Handlungen sind im Anhang zum Gesetz aufgeführt und betreffen insbesondere Täuschungen, irreführende Angaben und unlautere Verkaufspraktiken. Die allgemeinen Vorschriften der Unlauterkeit wegen irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken werden durch die spezielleren Tatbestände im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nicht verdrängt, sondern lediglich ergänzt.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 216/17 - Identitätsdiebstahl; m.V.a. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 134/10, GRUR 2012, 82 Rn. 16 = WRP 2012, 198 - Auftragsbestätigung, mwN)) Der Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften ist damit nicht bereits deswegen versagt, weil die Frage der Unlauterkeit der im Anhang geregelten besonderen Geschäftspraktiken dort abschließend geregelt ist.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 216/17 - Identitätsdiebstahl)) Allerdings folgt daraus nicht, dass die im Anhang geregelten Tatbestände außerhalb ihres eigentlichen Anwendungsbereichs bedeutungslos wären. Im Rahmen der systematischen Gesetzesauslegung sind vielmehr grundsätzlich auch das Gesamtsystem des Lauterkeitsrechts und die sich daraus ergebenden Wertungen in den Blick zu nehmen. Danach ist es geboten, bei der Prüfung einer geschäftlichen Handlung anhand der allgemeinen Vorschriften der §§ 4 bis 6 UWG zu fragen, ob es gesetzlich geregelte Verbotstatbestände oder Regelbeispiele gibt, die zumindest einen ähnlichen Fall erfassen und damit einen wertenden Rückschluss erlauben, ob die entsprechende Verhaltensweise lauterkeitsrechtlich zu missbilligen ist oder nicht.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 216/17 - Identitätsdiebstahl; m.V.a. MünchKomm.UWG/Alexander, Vorbemerkungen zu Anhang § 3 Rn. 64)) Dementsprechend geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Prüfung nach den allgemeinen Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken nicht zu einem Wertungswiderspruch zu den speziellen Tatbeständen des Anhangs führen darf.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 216/17 - Identitätsdiebstahl; beispielsweise zu einem Wertungswiderspruch infolge verschiedener Maßstäbe an das Verhalten des Werbenden gegenüber Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern BGH, GRUR 2012, 184 Rn. 29 - Branchenbuch Berg; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 0.12)) Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 1 -> [[Unwahre Angabe der Zugehörigkeit zu einem Verhaltenskodex]] \\ Ein Unternehmen gibt fälschlicherweise an, einem Verhaltenskodex anzugehören. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 2 -> [[Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung]] \\ Ein Unternehmer verwendet ein Gütezeichen oder Qualitätskennzeichen ohne die erforderliche Erlaubnis. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 3 -> [[Unwahre Angabe über die Billigung eines Verhaltenskodex]] \\ Es wird fälschlicherweise behauptet, ein Verhaltenskodex sei von einer Stelle gebilligt worden. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 4 -> [[Unwahre Angabe über Bestätigung, Billigung oder Genehmigung durch eine Stelle]] \\ Eine Ware, Dienstleistung oder Handlung wird fälschlicherweise als von einer Stelle genehmigt dargestellt. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 5 -> [[Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung]] \\ Es wird nicht hinreichend informiert, dass eine beworbene Ware nur unzureichend verfügbar ist. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 6 -> [[Lockangebote mit unzureichender Bevorratung und verweigerter Lieferung]] \\ Ein Unternehmen bewirbt eine Ware, zeigt sie aber nicht oder nimmt Bestellungen nicht an. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 7 -> [[Unwahre Angabe über begrenzte Verfügbarkeit von Waren oder Dienstleistungen]] \\ Es wird ein falscher Eindruck über eine zeitlich begrenzte Verfügbarkeit erweckt, um zum schnellen Kauf zu drängen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 8 -> [[Kundendienstleistungen in einer anderen als der Geschäftssprache]] \\ Der Kundendienst wird in einer anderen Sprache als der verhandelten Sprache angeboten, ohne dies vorher anzugeben. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 9 -> [[Unzutreffender Eindruck der Verkehrsfähigkeit von Waren oder Dienstleistungen]] \\ Es wird fälschlicherweise behauptet, eine Ware oder Dienstleistung sei verkehrsfähig. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 10 -> [[Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar]] \\ Der Eindruck wird erweckt, dass gesetzlich vorgeschriebene Rechte eine Besonderheit des Angebots seien. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 11 -> [[Verbot als Information getarnter Werbung]] \\ Werbung wird als neutrale Information getarnt, um die Kunden zu täuschen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 12 -> [[Unwahre Angaben über Gefahren für die persönliche Sicherheit]] \\ Es wird fälschlicherweise behauptet, der Verzicht auf den Kauf berge eine Gefahr für die persönliche Sicherheit. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 13 -> [[Verbot der Täuschung über betriebliche Herkunft der beworbenen Ware oder Dienstleistung]] \\ Der Ursprung oder die Herkunft der Ware oder Dienstleistung wird irreführend dargestellt. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 14 -> [[Förderung von Schneeball- oder Pyramidensystemen]] \\ Ein System wird beworben, bei dem der Verdienst hauptsächlich durch die Rekrutierung weiterer Teilnehmer entsteht. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 15 -> [[Unwahre Angabe über Geschäftsaufgabe oder Standortverlegung]] \\ Es wird fälschlicherweise behauptet, das Unternehmen werde bald schließen oder umziehen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 16 -> [[Unzutreffende Angabe über Gewinnchancen bei Glücksspielen durch bestimmte Waren]] \\ Es wird behauptet, der Kauf einer Ware erhöhe die Chancen bei einem Glücksspiel. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 17 -> [[Unwahre Angabe über das Gewinnen von Preisen oder Vorteilen]] \\ Ein Preis wird versprochen, obwohl es diesen nicht gibt, oder er ist an eine Zahlung geknüpft. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 18 -> [[Unwahre Angabe über Heilwirkungen von Waren oder Dienstleistungen]] \\ Eine Ware oder Dienstleistung wird fälschlicherweise als heilend beworben. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 19 -> [[Unwahre Angabe über Marktbedingungen oder Bezugsquellen]] \\ Es wird eine falsche Darstellung der Marktbedingungen gegeben, um den Verbraucher zu benachteiligen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 20 -> [[Verbot von Wettbewerben ohne tatsächliche Preisvergabe]] \\ Wettbewerbe werden angeboten, ohne dass die versprochenen Preise vergeben werden. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 21 -> [[Unzutreffende Angaben über kostenlose Angebote]] \\ Es wird behauptet, ein Angebot sei kostenlos, obwohl versteckte Kosten anfallen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 22 -> [[Unzutreffende Zahlungsaufforderungen für unbestellte Waren oder Dienstleistungen]] \\ Es wird der Eindruck erweckt, eine nicht bestellte Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 23 -> [[Unzutreffender Eindruck der Verbrauchereigenschaft des Unternehmers]] \\ Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, der Unternehmer sei ein Verbraucher. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 24 -> [[Unzutreffender Eindruck über Kundendienstverfügbarkeit in der EU]] \\ Der Eindruck wird erweckt, dass ein Kundendienst in einem anderen EU-Land verfügbar ist, obwohl dies nicht der Fall ist. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 25 -> [[Erwecken des Eindrucks, den Raum ohne Vertragsabschluss nicht verlassen zu können]] \\ Es wird der Eindruck vermittelt, dass der Verbraucher den Raum nicht ohne Abschluss eines Vertrags verlassen kann. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 26 -> [[Nichtbeachtung einer Aufforderung zum Verlassen der Wohnung bei persönlichen Besuchen]] \\ Trotz Aufforderung verlässt der Unternehmer die Wohnung nicht oder kehrt zurück, ohne dass dies rechtlich gerechtfertigt ist. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 27 -> [[Verhinderung der Durchsetzung von Rechten aus einem Versicherungsvertrag]] \\ Der Verbraucher wird daran gehindert, seine vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis durchzusetzen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 28 -> [[Kauffaufforderungen an Kinder]] \\ Kinder werden direkt aufgefordert, Produkte zu kaufen oder ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 29 -> [[Nicht bestellte Waren oder Dienstleistungen]] \\ Waren oder Dienstleistungen werden ohne Bestellung geliefert, um die Bezahlung zu erzwingen. Anhang § 3 (3) UWG, Nr. 30 -> [[Angabe über Gefährdung des Arbeitsplatzes oder Lebensunterhalts bei Nichtabnahme der Ware]] \\ Es wird behauptet, der Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des Unternehmers sei gefährdet, wenn der Verbraucher das Produkt nicht kauft. ===== siehe auch ===== § 3 UWG -> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]] \\ Regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.