====== Irreführung über die geographische Herkunft einer Ware oder Leistung ====== § 126 MarkenG und EuGVVO 2081/92 über den Schutz von europäischen Herkunftsbezeichnungen gehen als lex specialis dem UWG vor. § 3 UWG a.F. kommt nur in Ausnahmefällen zum tragen, wie beispielsweise bei fiktiven geographischen Herkunftsangaben oder u.U. bei einer firmenmäßigen Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe. ===== siehe auch ===== § 5 (1) S. 1 UWG -> [[Irreführende geschäftliche Handlungen]]