====== Irreführende Angaben über einen Verhaltenskodex ====== **§ 5 (1) S. 2 Nr. 6 UWG** Eine [[geschäftliche Handlungen|geschäftliche Handlung]] ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält: die Einhaltung eines [[Verhaltenskodex|Verhaltenskodexes]], auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, ===== siehe auch ===== * [[Irreführende geschäftliche Handlungen]]