====== Hervorhebung des Gesamtpreises bei Preisaufgliederung ====== § 3 (3) der [[Preisangabenverordnung]] (PAngV) fordert die Hervorhebung des Gesamtpreises, wenn ein Preis aufgegliedert wird. **§ 3 (3) PAngV** Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. ===== siehe auch ===== § 3 PAngV -> [[Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises]] \\ Regelt die Verpflichtung von Unternehmern, gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis anzugeben.